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Mangelhafte Wartung und fahrlässige Instandhaltung sind durch unsere Haftpflichtversicherung versichert. Sofern wir aufbauen, sind ebenfalls Aufbaufehler und Schäden, die durch den Auf- und Abbau entstehen, versichert.
Nicht versichert sind Personenschäden, die durch Benutzung der Tischkicker hervorgerufen werden. In solchen Fällen muss der Schadensverursacher zur Haftung gezogen werden. Dies gilt auch für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch der Geräte bzw. durch Vandalismus am Gerät verursacht werden sowie Diebstahl der Kickertische.
Sollten Sie eine Vollkaskoversicherung wünschen, können Sie dies gerne mit uns besprechen.